Einladung zur außerordentlichen und ordentlichen Mitgliederversammlung

Liebe DMJL-Mitglieder,

am 12. November 2012 wurde der Vorstand über ein Mitgliederbegehren zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung (MV) informiert, das mehr als ein Drittel unserer Mitglieder unterschrieben hat. Die entsprechenden Unterlagen wurden mir am 17. November 2012 zugestellt. Die erforderliche Mehrheit wurde erreicht.

Somit ist der Vorstand aufgrund der Satzung verpflichtet, eine MV einzuberufen, die binnen acht Wochen nach Antragszugang tagen muss – zwischen Einladung und MV müssen zudem mindestens vier Wochen liegen.

Um diese Fristen zu wahren und zugleich sowohl möglichst vielen Mitgliedern als auch den betroffenen Vorstandsmitgliedern eine Anreise und Teilnahme zu ermöglichen, blieben leider nicht viele Optionen. Aus diesem Grunde und dem sich daraus ergebenden, kaum als optimal zu bezeichnenden Termin beruft der amtierende Vorstand überdies mit gleicher Post auch eine ordentliche MV im Januar ein (siehe zweite Einladung).

Eine Anmeldung zur MV ist nicht Bedingung zur Teilnahme – eine kurze E-Mail an vorstand@dmjl.de, ob ihr kommt, oder eine Sammelmeldung der anreisenden Teilnehmer aus einer Region bis eine Woche vor MV-Termin erleichtert uns aber die Planung und wird daher gern gesehen. Vielen Dank für Eure Mithilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Mah-Jongg Liga (DMJL) e.V.
Kai Oliver Grote – Kommissarischer Präsident


Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung der DMJL e.V.

Im Namen des Vorstands lade ich aufgrund eines Mitgliederbegehrens zur außerordentlichen MV ein
am Samstag, dem 22. Dezember 2012, 13:00 Uhr
in Gaststätte Kaiser, Schaufelder Str. 27, 30167 Hannover (Nordstadt)

Vorläufige Tagesordnung:

  • TOP 1: Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit, Stimmberechtigung und Tagesordnung
  • TOP 2: Aussprache
  • TOP 3: Antrag auf Abwahl der noch amtierenden Vorstandsmitglieder
  • TOP 4: Neu- oder Nachwahlen zum Vorstand
  • TOP 5: Verschiedenes

Ergänzungen zur Tagesordnung können von allen Mitgliedern bis zum Beginn der Sitzung eingebracht werden – ausgenommen sind Anträge zu Satzungsänderungen oder zur Vereinsauflösung, die nur abgestimmt werden können, wenn dieser Tagesordnungspunkt den Mitgliedern unter Beifügung des Antragstextes mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung mitgeteilt wurde.

Bemerkung: Aus organisatorischen Gründen haben wir die Räume für die Mitglieder­versammlung bis 16.00 Uhr zu Verfügung. Ich bitte daher alle Beteiligten, dies bei dem Ablauf der Mitgliederversammlung mit zu berücksichtigen. Ich danke schon jetzt für Eure Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Mah-Jongg Liga (DMJL) e.V.
Kai Oliver Grote – Kommissarischer Präsident


Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung der DMJL e.V.

Liebe DMJL-Mitglieder,
im Namen des Vorstands lade ich zur ordentlichen Mitgliederversammlung der DMJL ein
am Samstag, dem 19. Januar 2013, 12:00 Uhr
im Haus der Begegnung, Hauptstr. 86, 26188 Edewecht.

Vorläufige Tagesordnung:

  • TOP1: Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit, Stimmberechtigung und Tagesordnung
  • TOP2: Bericht des Vorstands 2011/2012 inkl. Kassenbericht
  • TOP3: Bericht der Kassenprüfung 2011/2012
  • TOP4: Entlastung des Vorstands 2011/2012
  • TOP5: (bei Bedarf) Neu- oder Nachwahlen zum Vorstand
  • TOP6: Änderung der Satzung
    Das Mitglied Kai Oliver Grote hat folgenden Antrag zur Änderung des Satzung eingebracht:
    Unter §7 Vorstand und Präsidium soll folgender Punkt eingefügt werden:

    (7) Mitglieder des Präsidiums können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ihren Rücktritt vom Amt bekannt geben. Dies ist vorab dem restlichen Vorstand in schriftlicher Form per E-Mail / Fax oder Brief mitzuteilen. Der restliche Vorstand hat dann diese Entscheidung unverzüglich nach Eingang öffentlich bekannt zu geben. Sollten so viele Mitglieder des Präsidiums von ihrem Amt zurücktreten, dass dieses nicht mehr beschlussfähig sind, so ist vom dem Mitglied des Präsidiums mit dem höchsten Amt (oder ggf. mit der längsten Amtszeit oder ersatzweise das mit den meisten Stimmen gewählte Mitglied) eine außerordentlichen Mitgliederversammlung einzuberufen, die binnen acht Wochen nach Wirksamwerden des entscheidenden Rücktritts tagen muss.

  • TOP6: Beitragsordnung
    Das Mitglied Kai Oliver Grote hat folgenden Antrag zur Änderung des Satzung eingebracht:

    Änderung der Beitragsordnung dahingehend, dass die Mitgliedsbeiträge nicht mehr rückwirkend, sondern bis zum 30.04. des Jahres für das jeweilige Jahr voraus eingezogen werden. Dies soll ab dem Beitragsjahr 2013 gelten. Aufgrund der Änderung soll für das Jahr 2013 eine Fristverlängerung bis zum 30.06. gelten.
    Tritt ein Mitglied im Laufe eines Jahres dem Verein bei, so wird der anteilige Mitgliedsbeitrag für die restlichen vollen Monate des Jahres unmittelbar fällig und zeitnah eingezogen.
    Erklärt ein Mitglied im Laufe eines Jahres seinen Austritt, so werden keine Beiträge zurückerstattet. Erfolgt die Austrittserklärung vor dem Stichtag zum Einzug des Mitgliedsbeitrags, so wird für das angefangene Jahr kein anteiliger Beitrag eingezogen.

  • TOP 7: Ort der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung
  • TOP 8: Verschiedenes

Ergänzungen zur Tagesordnung können von allen Mitgliedern bis zum Beginn der Sitzung eingebracht werden – ausgenommen sind Anträge zu Satzungsänderungen oder zur Vereinsauflösung, die nur abgestimmt werden können, wenn dieser Tagesordnungspunkt den Mitgliedern unter Beifügung des Antragstextes mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung mitgeteilt wurde. Entsprechende Anträge sind ggf. mit ausreichendem Vorlauf an den amtierenden Vorstand zu senden.

Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Mah-Jongg Liga (DMJL) e.V.
Kai Oliver Grote
Kommissarischer Präsident